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Beitrag fⁿr das Studentenwerk: Fⁿr jedes
eingeschriebene Semester, d.h. bei der Immatrikulation
und bei jeder Rⁿckmeldung mu▀ der Studierende zur
Deckung der Kosten der Einrichtungen des Studentenwerks
einen Semesterbeitrag in H÷he von derzeit 80 DM
entrichten. Grundlage hierfⁿr ist eine vom Studentenwerk
erlassene Beitragsordnung. Der Beitragseinzug obliegt der
UniversitΣtskasse. Mit diesem Sozialbeitrag beteiligt
sich jeder Studierende an den einschlΣgigen Leistungen
des Studentenwerkes, der Sozialeinrichtung fⁿr die
Studierenden. Hierin ist gleichzeitig ein Anspruch auf
den Erwerb eines Semestertickets fⁿr den T▄Bus
enthalten.
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Die H÷he der Zulassungs-, Einschreibe- und
Rⁿckmeldegebⁿhr betrΣgt derzeit 100 DM, sie ist mit
der Einschreibung bzw. Rⁿckmeldung zur Bezahlung
fΣllig.
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Studiengebⁿhren: Die Landesregierung von
Baden-Wⁿrttemberg hat 1997 die Einfⁿhrung einer Gebⁿhr
fⁿr sog. Langzeitstudierende (Regelstudienzeit plus 4-5
Semester) in H÷he von 1000 DM pro Semester beschlossen.
NΣheres hierzu enthΣlt ein Merkblatt, das ⁿber das
Studentensekretariat
erhΣltlich ist.
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